Heutzutage trifft man auch immer häufiger auf die Begriffe Mikro- und Makronährstoffe. Besonders im Sportbereich fallen übrigens diese Begriffe besonders oft. Doch was sind denn diese Stoffe eigentlich? Unter dem Strich, können wir unsere Lebensmittel in 2 Bereiche einteilen: und zwar stehen auf der einen Seite die Makronährstoffe und auf der anderen die Mikronährstoffe. Allerdings besteht ein Lebensmittel nicht isoliert aus genau einem Mikro- oder Makronährstoff, sondern auch aus verschiedenen Mirko- und Makronährstoffen zu bestimmten Anteilen.
Gut, jetzt wissen wir schon mal, wo wir diese Stoffe dann finden. Betrachten wir zuerst mal die Makronährstoffe, kurz Makros genannt:
Zu den Makros zählen Kohlenhydrate, Proteine und Fette und dienen zudem der Energielieferung.
Zu der anderen Gruppe, den Mikronährstoffen zählen üerdies Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, sowie die sekundären Pflanzenstoffe. Hingegen zu den Makros, werden die Mikronährstoffe nicht zur Energieversorgung herangezogen und nur in kleineren Mengen benötigt.
Die unten abgebildete Grafik soll euch infolge eine differenzierte Übersicht über bei Gruppen bieten.
Gut, jetzt wissen wir schon mal, wo wir diese Stoffe dann finden. Betrachten wir zuerst mal die Makronährstoffe, kurz Makros genannt:
Zu den Makros zählen Kohlenhydrate, Proteine und Fette und dienen zudem der Energielieferung.
Zu der anderen Gruppe, den Mikronährstoffen zählen üerdies Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, sowie die sekundären Pflanzenstoffe. Hingegen zu den Makros, werden die Mikronährstoffe nicht zur Energieversorgung herangezogen und nur in kleineren Mengen benötigt.
Die unten abgebildete Grafik soll euch infolge eine differenzierte Übersicht über bei Gruppen bieten.
Weitere Informationsquellen:
Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE)
Bundeszentrum für Ernährung (BzfE)
ErnährungsUmschau
Alle Empfehlungen hierzu beziehen sich auf gesunde Personen. Sollten dann noch Fragen oder Unklarheiten bestehen, schreibt uns gerne oder wendet euch auch an eine Ernährungsfachkraft eurer Wahl und lasst euch zur „Gesunden Ernährung“ beraten (Präventionsgesetz § 20 SGB V).
Quellen